Als Datenschutzbeauftragter (IHK) berate ich Sie bei der Organisation des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen.
Ich begleite Sie bei der Umsetzung von der Erstanalyse bis zur Einführung eines Datenschutzkonzeptes.
Nach einem Erstgespräch mache ich Ihnen gerne ein Angebot.
Falls Sie mehr als 20 Personen beschäftigen, die ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, besteht eine Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten. Nehmen der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter Verarbeitungen vor, die einer Datenschutz-Folgenabschätzung nach Artikel 35 DSGVO unterliegen, haben sie unabhängig von der Anzahl der mit der Verarbeitung beschäftigten Personen einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
Das kann ein entsprechend qualifizierter Mitarbeiter sein. Dieser muss sich laufend fortbilden und unterliegt einen besonderen Kündigungsschutz. Die Alternative ist ein externer Datenschutzbeauftragter. Die Kosten hierfür richten sich nach Art und Umfang Ihrer Geschäftsprozesse.
Mit Hilfe von anschaulichen Mustern berate ich Sie bei der Organisation des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen. Ziel ist die Implementierung eines Datenschutzkonzeptes, mit dem Sie sich vor Datenschutzverletzungen und daraus resultierenden Bußgeldern schützen können.
In einem Erstgespräch klären wir ob eine Organisationsberatung erfolgen kann oder eine Bestellung als DSB oder gar eine Rechtsberatung durch einen Fachanwalt notwendig ist.